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Fischerclub Kohlstetten e.V. |
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(Vor)-Urteile und Freisprüche
Angler haben´s nicht leicht. Ihr Bild in der Öffentlichkeit entspricht selten
der Wahrheit. Hier sind die (Vor)-Urteile aufgelistet und fundierte Freisprüche
der Angler gleich dazu.
(Vor)-Urteil
Nr. 1:
ANGLER SIND TIERQUÄLER
Freispruch:
Millionen Tiere werden täglich von Menschen zu Nahrungszwecken getötet.
Zugegeben: Auch Angler töten, wenn sie einen Fisch verwerten wollen (und zwar
ungleich schneller und sauberer als die Berufsfischerei ). Alle Angler sind
geschult, Fische erst zu betäuben und anschließend nach den gesetzlichen
Richtlinien zu töten. Der Vorwurf, dass Angler Tierquäler sind, wird vor diesem
Hintergrund absurd, zumal wissenschaftlich umstritten ist, ob Fische überhaupt
Schmerzen in unserem Sinne empfinden. Die Maulpartie eines Fisches, mit der er
stachlige Beute fängt oder sogar Muscheln knackt, ist so hart, dass er einen
Hacken kaum spüren dürfte. Dafür spricht auch, dass Fische, die vom Hacken
abkamen, sofort wieder erneut bissen.
(Vor)-Urteil Nr. 2:
ANGLER SIND EINE BEDEUTUNDSLOSE
MINDERHEIT
Freispruch:
Wir können all jene Politiker, die das glauben und danach handeln, nur warnen!
Angler mit ihren wahlberechtigten Familienmitgliedern können bei uns mühelos die
5-Prozent-Hürde überspringen, die zum Einzug in den Bundestag genommen werden
muss. In den EU-Staaten gibt es nach offiziellen Erhebungen 23 Millionen Angler,
was die internationale Popularität des Angelns beweist. Allerdings haben bei uns
weitaus kleinere Interessengruppen eine stärkere Lobby bei politischen
Entscheidungsträgern.
(Vor)-Urteil Nr. 3:
ANGELN GEHÖRT
VERBOTEN
Freispruch:
Geht nicht, denn Angeln ist vom Gesetzgeber rechtlich zugelassen und in den
Landesfischereigesetzen und umfassenden Verordnungen geregelt. Fischereibehörden
der Länder beaufsichtigen und kontrollieren das Angeln, das schon aus
hegerischen Gründen legal ist. Nahrungserwerb ist sogar im Tierschutzgesetz als
legaler, vernünftiger Grund für den Fischfang festgeschrieben.
(Vor)-Urteil Nr. 4:
ANGLER ZERTRAMPELN DIE
UFERVEGETATION
Freispruch:
An ihren Gewässern genießen Angler ein gesetzliches Uferbetretungsrecht, mit dem
sie rücksichtsvoll umgehen. So richten Angler vielerorts Stege und Ansitzplätze
ein, um die übrigen Uferpartien zu schonen.
Vor-Urteil Nr. 5:
ANGLER VERNICHTEN
FISCHBESTÄNDE
Freispruch:
Völlig falsch. Gesetzlich sind Angler zur Fischhege verpflichtet und verwenden
jährlich mehr als 30 Millionen Euro für Besatz auf. Sie führen Fangbücher und
machen amtlich genehmigte Bestands-Kontrollfischungen. Angler sind an einem nach
Menge und Artenreichen Fischbestand interessiert und pflegen ihn ( mit hohen
finanziellen Aufwand ).
Vor-Urteil Nr. 6:
ANGLER TUN NICHTS
FÜR DIE NATUR
Freispruch:
Absoluter Schwachsinn! Als vor über 100 Jahren Naturschutz noch ein unbekanntes
Wort war, warnten Angler schon vor der Naturzerstörung an Bach und Fluß. Denn
Angler sind am unbedingten Erhalt naturbelassener Gewässer schon aus Eigennutz
interessiert. Bundesweit arbeiten sie an naturnahem Rückbau der Gewässer,
betreiben die Wiedereinbürgerung bedrohter Fischarten. Dazu leisten sie
Millionen unbezahlte Arbeitsstunden.
(Vor)-Urteil Nr. 7:
ANGLER STÖREN
BRUTVÖGEL
Freispruch:
Wer das behauptet, kennt nichts vom Angeln und von Anglern. Wo Vögel wassernah
nisten, richten Angler Schutzzonen ein und verzichten während der Brutzeit
freiwillig aufs Angeln so wie sie es auch während der Laichzeit der Fische
halten. Angler stören nicht, weil sie sich schon aus Eigeninteresse still
verhalten und nicht wie andere Nutzer in lärmenden Massen auftreten.
(Vor)-Urteil Nr. 8:
ANGLER VERMÜLLEN DIE
UFER UND GEWÄSSER
Freispruch:
Es darf bezweifelt werden, dass Angler zur Vermüllung unseres Landes so viel
beitragen wie die nicht angelnden Bürger. Kein Zweifel herrscht aber darüber,
dass Angler im Gegensatz zu Nichtanglern an den groß angelegte
Müllsammelaktionen durchführen. Wer tonnenweise Müll mühsam einsammelt, dessen
Bewusstsein für saubere Landschaft und sauberes Wasser ist geschärft.
(Vor)-Urteil Nr. 9:
ANGLER HABEN KEINE AHNUNG
VOM UMGANG MIT DER
NATUR
Freispruch:
Falsch. Jeder Angler muss den Fischereischein erwerben, dem eine umfangreiche
Prüfung unter Aufsicht der Landesbehörden voraus geht. Allein im Fachbereich
Fischkunde müssen 230 Fragen gelernt werden, bei Naturschutz und Gewässerkunde
sind es 122 Fragen, in der Gesetzeskunde immerhin noch 57. Welche Prüfungen
machen Naturschützer, um über Angler urteilen zu können?
(Vor)-Urteil Nr. 10:
ANGELN IST EIN ARME
LEUTE SPORT
Freispruch:
Von wegen arme Leute. Angeln ist in allen Gesellschafts-Schichten zu Hause. Dazu
gehören Königliche Hoheiten genauso wie Staatsmänner und ungezählte Prominente.
Global operierende Groß-Konzerne kaufen weltweit Angelrechte an den besten
Gewässern für ihre Prominenten Gäste. Wer eine Woche Lachsangeln in Norwegen
oder Island bucht, gehört sicher nicht zu den Unterprivilegierten.
(Vor)-Urteil Nr. 11 :
ANGELN SCHADET DER
ERZIEHUNG
Freispruch:
Nein, Angeln fördert sie! Angelnde Kinder zeichnen kein Fischstäbchen, wenn sie
einen Fisch malen sollen; angelnde Jugendliche erwerben wichtige Umwelt und
Naturkenntnisse, was sich auch in stark verbesserten Schulnoten in diesem Umfeld
bemerkbar macht. Sie lungern nicht in Spielhallen, Kneipen, vor dem Bildschirm
oder in Drogen-Treffs herum, sondern bewegen sich in freier Natur an der
frischen Luft, lernen das Beachten von Gesetzen und Verordnungen. Fairness und
Sozialverhalten in der Gemeinschaft werden für sie selbstverständlich.
(Vor)-Urteil Nr. 12:
ANGELN IST WIRTSCHAFTLICH
BEDEUTUNGSLOS
Freispruch:
Blödsinn, Angeln ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in der BRD. Ein
Forschungsbericht ergab 1997, dass allein die 1,4 Millionen amtlich
registrierten Angler über 1 Milliarde Mark umsetzen.
Hinzuzurechnen sind noch die Umsätze aus Besatzfischzucht und - verkauf,
Vereinsleben, Immobilienkauf, Verwaltung und Presse.
(Vor)-Urteil Nr. 13:
ANGLER ZAHLEN NICHTS FÜR DIE
NUTZUNG
Freispruch:
Völlig falsch.
Jedes Bundesland kassiert eine jährliche Fischereiabgabe.
Überdies muss jeder Angler pro Angeltag für die Erlaubnis an die
Fischereirechtsinhaber zahlen, also vor allem ( über die Pacht ) in die Kassen
der Komunen.
(Vor)-Urteil Nr. 14:
ANGELN IST EINE DEGENERATION
DER NEUZEIT
Freispruch:
Völlig falsch, denn Angeln hat eine lange Tradition.
Norwegische Feldzeichnungen in Alta zeugen vom Angeln weit vor der Zeitrechnung.
Seit der Erfindung des Buchdrucks gibt es Angelbücher über die tief verwurzelte
Leidenschaft, geboren aus den über Millionen von Jahren erworbenen evolutionären
Wissen über Jagd und Fischerei. Angeln ist eine Naturbegabung. Sie zu
unterdrücken, hieße sich an der Natur des Menschen zu versündigen!